3. Die von den Anbietern des jeweiligen urheberrechtlich geschützten Werkes übermittelten Verbindungsdaten sind zum Austausch des Werkes notwendig und werden von der von ihm verwendeten (Standard-)Software automatisch und ohne sein zutun übermittelt, da ansonsten technisch kein Datenaustausch stattfinden kann. Der Anbieter von urheberrechtlich geschützten Werken wird von der Firma X nicht darüber informiert, dass die von ihm übermittelten Verbindungsdaten aufgezeichnet und gespeichert werden. 4. Die von der Firma X aufgezeichneten Verbindungsdaten umfassen: − den Benutzernamen des Nutzers des peer-to-peer Netzwerkes