− Sobald der von der Firma X entwickelte „File Sharing Monitor“ anhand des elektronischen Fingerabdrucks ein urheberrechtlich geschütztes Werk findet, für welches die Firma X einen Nachforschungsauftrag hat, versucht dieser zu der Software des Anbieters des urheberrechtlich geschützten Werkes eine Verbindung aufzubauen, um das Werk herunterzuladen (Download).