2. Aufgrund der mit dem EDÖB abgehaltenen Sitzung und den beiden eingereichten Stellungnahmen kann die Aufzeichnungstätigkeit der Firma X wie folgt beschrieben werden: − Mittels der von ihr entwickelten Software (mit dem Namen „File Sharing Monitor“ in der Version 1.8.1) sucht die Firma X automatisiert in verschiedenen peer-to-peer Netzwerken anhand eines speziell berechneten elektronischen Fingerabdrucks nach angebotenen (Upload) urheberrechtlich geschützten Werken, für welche sie von dem jeweiligen Urheberrechtsinhaber (o- der deren Rechtsvertreter) einen Nachforschungsauftrag erhalten hat.