1. Die Firma X hat insbesondere in einer Besprechung und in einer Vorführung ihre Datenbearbeitung vorgestellt sowie in zwei Stellungnahmen den Eidgenössischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) darüber informiert, dass sie im Auftragsverhältnis mit elektronischen Hilfsmitteln in der Schweiz Übermittlungsdaten (darunter Datum, IP-Adresse, Benutzername, etc.) von urheberrechtlich geschützten Werken aufzeichnet, welche auf peer-to-peer Netzwerken zum herunterladen (Download) angeboten werden (Aufzeichnungstätigkeit). Zudem gibt die Firma X diese aufgezeichneten Übermittlungsdaten im Anschluss an ihre Auftraggeber ins Ausland weiter.