Untersuchungsergebnisse und nach Absprache mit der Fachstelle Medizin des BAV Drogentests routinemässig grundsätzlich nur bei Personen unter 40 Jahren durchgeführt werden. Wenn aber die Sicherheit bei den 5/6 SBB eine zentrale Rolle spielt, ist es nicht nachvollziehbar, warum die Tests nur bei unter 40- jährigen, nicht aber bei über 40-jährigen Angestellten vorgenommen werden.