Wie schon gesehen, wird es in der Bahnreform 2 diese Unterschiede nicht mehr geben. 12. In Zusammenhang mit der Erstuntersuchung für das schon beschäftigte Zugspersonal haben das Medical Service und das BAV sowie die SBB in ihren Schreiben festgehalten, dass gestützt auf unbestrittene medizinische Erhebungen resp. Untersuchungsergebnisse und nach Absprache mit der Fachstelle Medizin des BAV Drogentests routinemässig grundsätzlich nur bei Personen unter 40 Jahren durchgeführt werden.