11. Der Vergleich zwischen Drogen- und Alkoholtests in den heute geltenden gesetzlichen Grundlagen zeigt auf, dass in der Erstuntersuchung sämtliche sicherheitsgefährdende Substanzen verdachtsfrei untersucht werden können, währenddem in späteren Untersuchungen nur der Cannabis-Konsum verdachtsfrei untersucht werden kann. Alkoholund andere Drogentests setzen hingegen immer eine entsprechende Indikation voraus. Wie schon gesehen, wird es in der Bahnreform 2 diese Unterschiede nicht mehr geben.