82 Abs. 2 Bahnreform 2) invasive Urinanalysen zur Aufdeckung von Drogenkonsum nur bei entsprechender Indikation durchgeführt werden dürfen. Im Hinblick auf unregelmässigen oder punktuellen Cannabis-Konsum verlangt das Medical Service gerade gestützt auf die VTE, sei es bei Bewerbern oder bei periodischen Untersuchungen, eine Verzichtserklärung auf jeglichen Konsum und die Bereitschaft, sich unangemeldeten Urinuntersuchungen zu unterziehen.