Die heutige Praxis der Alkohol- und Drogentests bei den SBB lässt sich wie folgt umschreiben: Als erstes wird bei jedem Neuangestellten mit sicherheitsdienstlichen Aufgaben eine medizinische Erstuntersuchung vorgenommen (Art. 23 VTE). Die – verdachtsfreie – Urin- Analyse zur Feststellung eines allfälligen Konsums von psychoaktiven Substanzen (Drogen oder Medikamente) sind Bestandteil der Erstuntersuchung (vgl. § 4.2.2 der Richtlinie des BAV vom 1. Januar 2006 zur medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung). Gemäss Art. 53 VTE finden in regelmässigen Zeitabständen weitere medizinische Untersuchungen statt.