Die heutigen gesetzlichen Grundlagen, auf welche sich die SBB für die Vornahme der fraglichen Drogen- und Alkoholtests stützen, befinden sich einerseits in der Eisenbahnverordnung (EBV, SR 742.141.1), andererseits in der auf Letzterer basierenden departementalen Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE, SR 742.141.142.1) und in den entsprechenden Ausführungsrichtlinien der SBB (Z 162.1) sowie in Art. 129 und 130 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV), welcher die SBB gemäss Art. 38 des Bundespersonalgesetzes (BPG, SR 172.220.1) abgeschlossen haben.