2. Die SBB bearbeiten Gesundheitsdaten ihrer Angestellten sowohl in Form detaillierter Fragebögen (diese sind nicht Gegenstand der vorliegenden Empfehlung) als auch aufgrund von Alkohol- und Drogentests. Gesundheitsdaten definieren sich als Informationen, die direkt oder indirekt Rückschlüsse über den physischen und psychischen Gesundheitszustand einer Person zulassen, Daten also, die im weitesten Sinn einen medizinischen Befund darstellen. Gemäss Art. 3 lit. c Ziff. 2 DSG gelten Daten über die Gesundheit als besonders schützenswerte Personendaten.