Am 3. Mai 2007 ist das Medical Service auf die noch offenen Fragen in Zusammenhang mit dem Ablauf des Testverfahrens zurückgekommen und hat u. a. die Entstehung eines Verdachts auf Drogenkonsum beschrieben. Für die Details des Verfahrens wurde auf den Anhang 5 zur Richtlinie des BAV verwiesen. Es hat weiter festgehalten, dass letztes Jahr die SBB in einem Pilotversuch mit einer beschränkten Anzahl Personen Alkoholtests durchgeführt