Am 18. April 2007 hat eine Sitzung zwischen Vertretern der SBB und dem EDÖB stattgefunden. Dabei wurde seitens des EDÖB im Wesentlichen festgehalten, dass für die fraglichen Drogen- und Alkoholtests gegenwärtig keine genügende gesetzliche Grundlage besteht. Die SBB haben diesbezüglich auf die VTE und die einschlägigen gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen verwiesen. Die SBB haben beteuert, dass sie auf die fraglichen Tests aus Sicherheitsgründen nicht verzichten werden, da die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Die Sicherheitsrelevanz der in Frage kommenden Berufsgattungen wird seitens der SBB erläutert und ist auch für den EDÖB unbestritten.