Für das schon beschäftigte Zugspersonal hat das Medical Service entschieden, die Erstuntersuchung routinemässig grundsätzlich nur bei Personen unter 40 Jahren durchzuführen. Im Hinblick auf unregelmässigen oder punktuellen Cannabiskonsum verlangt das Medical Service gestützt auf die Departementsverordnung, sowohl im Rahmen von Erstuntersuchungen bei Bewerbern als auch bei periodischen Untersuchungen der Angestellten, eine Verzichtserklärung auf jeglichen Konsum und die Bereitschaft, sich unangemeldeten Urinuntersuchungen zu unterziehen. 5. Am 18. April 2007 hat eine Sitzung zwischen Vertretern der SBB und dem EDÖB stattgefunden.