In ihrer Stellungnahme vom 23. März 2007 haben die SBB im Wesentlichen die sicherheitsdienstlichen Aufgaben des Zugpersonals erläutert und eine Verordnung des UVEK als Grundlage für die medizinischen Erstuntersuchungen (VTE) angegeben. Für periodische Untersuchungen wird eine verordnungsausführende Richtlinie des Bundesamts für Verkehr (BAV) als Grundlage zitiert. Aus dem Schreiben ist weiter zu entnehmen, dass die Erstuntersuchung systematisch eine Untersuchung auf Drogenkonsum enthält, während es bei periodischen Untersuchungen eine Urin-Analyse zur Feststellung eines allfälligen Konsums von psychoaktiven Substanzen nur bei entsprechender Indikation gibt.