Die Bestimmungen sind in einem Paket der Bahnreform 2 untergebracht und wurden unter dem Titel „Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr“ bereits dem Parlament zugeleitet. Danach sollen im Wesentlichen verdachtsfreie Atemalkoholproben sowie bei auffälligem Verhalten oder anderen Verdachtsmomenten Alkohol-, Medikamenten- und Drogentests durchgeführt werden können.