Der EDÖB teilte schliesslich mit, dass er die Rechtmässigkeit der Tests überprüfen lassen werde. 2. Der EDÖB ist nachträglich darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Bundesrat bereits Anfang März 2007 einen Gesetzesentwurf verabschiedet hat, der Zwangstests für eine grosse Anzahl von Personen im öffentlichen Transportwesen vorsieht. Die Bestimmungen sind in einem Paket der Bahnreform 2 untergebracht und wurden unter dem Titel „Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr“ bereits dem Parlament zugeleitet.