{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2007-05-25", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20070525---Drogen-un_2007-05-25.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/nJPlJsdovItq/20070525%20-%20Drogen-und%20Alkoholtests%20bei%20den%20SBB.pdf", "Checksum": "5810df6c8a32c590b363ea293e447c67"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20070525 - Drogen-und Alkoholtests bei den SBB"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 25.05.2007"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 25.05.2007"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 25.05.2007"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 25. 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Für periodische\nUntersuchungen wird eine verordnungsausführende Richtlinie des Bundesamts für Verkehr\n(BAV) als Grundlage zitiert. Aus dem Schreiben ist weiter zu entnehmen, dass die\nErstuntersuchung systematisch eine Untersuchung auf Drogenkonsum enthält, während es\nbei periodischen Untersuchungen eine Urin-Analyse zur Feststellung eines allfälligen\nKonsums von psychoaktiven Substanzen nur bei entsprechender Indikation gibt. Für das\nschon beschäftigte Zugspersonal hat das Medical Service entschieden, die Erstuntersuchung\nroutinemässig grundsätzlich nur bei Personen unter 40 Jahren durchzuführen. Im Hinblick auf\nunregelmässigen oder punktuellen Cannabiskonsum verlangt das Medical Service gestützt\nauf die Departementsverordnung, sowohl im Rahmen von Erstuntersuchungen bei Bewerbern\nals auch bei periodischen Untersuchungen der Angestellten, eine Verzichtserklärung auf\njeglichen Konsum und die Bereitschaft, sich unangemeldeten Urinuntersuchungen zu\nunterziehen.\n5. Am 18. April 2007 hat eine Sitzung zwischen Vertretern der SBB und dem EDÖB\nstattgefunden. Dabei wurde seitens des EDÖB im Wesentlichen festgehalten, dass für die\nfraglichen Drogen- und Alkoholtests gegenwärtig keine genügende gesetzliche Grundlage\nbesteht. Die SBB haben diesbezüglich auf die VTE und die einschlägigen\ngesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen verwiesen. Die SBB haben beteuert, dass sie auf\ndie fraglichen Tests aus Sicherheitsgründen nicht verzichten werden, da die Einwilligung der\nbetroffenen Personen vorliegt. Die Sicherheitsrelevanz der in Frage kommenden\nBerufsgattungen wird seitens der SBB erläutert und ist auch für den EDÖB unbestritten.\nWeiter ist festgehalten worden, dass die Tests heute nur auf konkreten Verdacht\nvorgenommen werden. Verdachtsfreie Stichproben werden laut SBB nicht durchgeführt. Die\nSBB hat ausserdem die Kategorien von Stellen beschrieben, die mit Tests konfrontiert\nwerden. Es sind dies im Wesentlichen die Angestellten mit fahrdienstlichen Funktionen wie die\nZugabfertigung (Bremskontrolle, Abfahrbefehl, usw.) und das Unfallmanagement. Die\nbetroffenen Arbeitnehmer werden laut SBB in schriftlicher Form über die Tests informiert.\nWeitere Fragen in Zusammenhang mit der konkreten Vorgehensweise der Tests sind\nanlässlich der Sitzung nicht beantwortet, und es wurde diesbezüglich auf ein künftiges\nSchreiben des Medical Service der SBB und des BAV verwiesen. Auf die Frage nach der\nunterschiedlichen Behandlung von unter und über 40-jährigen Angestellten haben die SBB\ndahingehend geantwortet, dass gemäss internationalen Studien und nach mehrjähriger\nErfahrung des Medical Service das Problem des Drogenkonsums vor allem bei den unter 40-\njährigen besteht. Deshalb haben die SBB auf entsprechende Tests bei über 40-jährigen\nAngestellten verzichtet.\n6. In einem gemeinsamen Schreiben vom 20. April 2007 sind die Leitung des Medical Service\nals auch das BAV auf die Personengruppen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben\nzurückgekommen und haben im Wesentlichen präzisiert, dass die Zugbegleiter in den\nfahrdienstlichen Aufgaben den Triebfahrzeugführenden gleichgestellt sind und bezüglich den\nmedizinischen Untersuchungsanforderungen nur kleine Unterschiede bestehen.\n7. Am 3. Mai 2007 ist das Medical Service auf die noch offenen Fragen in Zusammenhang mit\ndem Ablauf des Testverfahrens zurückgekommen und hat u. a. die Entstehung eines\nVerdachts auf Drogenkonsum beschrieben. Für die Details des Verfahrens wurde auf den\nAnhang 5 zur Richtlinie des BAV verwiesen. Es hat weiter festgehalten, dass letztes Jahr die\nSBB in einem Pilotversuch mit einer beschränkten Anzahl Personen Alkoholtests durchgeführt\n\n2/6\nhaben. Bezüglich Frequenz der Urin-Analysen wurde im Wesentlichen das Gleiche beteuert\nwie im Schreiben der SBB vom 23. März 2007.\n8. Auf die Einzelheiten des Sachverhaltes und der Dokumentation wird, soweit erforderlich, noch\nin den Erwägungen eingegangen.\n\nII. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung\n\n"}