1. Die Löschung von Personendaten ohne ausdrückliches Begehren der betroffenen Person • Wenn zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person keine Verbindung mehr besteht, dürfen die Personendaten der betroffenen natürlichen Personen auf der Internetplattform der Firma X maximal so lange publiziert werden, wie die Daten auch unter abrufbar sind (drei Jahre, bzw. ein Jahr im Fall von Firmenkonkursen). • Die beschriebene Massname ist eine Daueraufgabe. Sie muss aber überdies für das aktuelle Informationsangebot der Firma X rückwirkend umgesetzt werden. Für die entsprechenden Arbeiten erachten wir einen Zeitraum von sechs Monaten als angemessen.