5/7 davon aus, dass im Zusammenhang mit diesen Daten kein schützenswertes Privatheitsinteresse besteht. Insoweit auf der Internetplattform der Firma X Informationen über aktive Firmen publiziert werden, die auf obsolet gewordenen Handelsregistereinträgen beruhen (z.B. Angabe über die zwischenzeitlich geänderte Kapitaleinlage), handelt es sich zwar ebenfalls um eine persönlichkeitsverletzende Datenbearbeitung (vgl. oben 5., 6. und 7.), wir gehen aber davon aus, dass die diesbezügliche Datenweitergabe durch ein überwiegendes privates Interesse gedeckt ist: