b) Die Bearbeitung der Personendaten juristischer Personen Auch die Publikation von Personendaten juristischer Personen ist eine persönlichkeitsverletzende Datenbearbeitung, soweit das staatliche Informationsangebot übersteigert wird (vgl. oben 5., 6. und 7.). Dies ist im Rahmen der Datenbearbeitung der Firma X insofern der Fall, als auch Angaben über erloschene juristische Personen publiziert werden. Wir gehen in diesem Zusammenhang allerdings