Die Bearbeitung der Personendaten natürlicher Personen Die Weitergabe der Personendaten natürlicher Personen, die in keiner Verbindung mehr zu einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person stehen, ist eine datenschutzwidrige Übersteigerung des staatlichen Informationsangebotes. Sobald die Verbindung auch unter nicht mehr abrufbar ist, stellt die Internetpublikation dieser Daten durch Privatpersonen eine persönlichkeitsverletzende Datenbearbeitung dar (vgl. oben 5., 6. und 7.). Ein Rechtfertigungsgrund, welcher die persönlichkeitsverletzende Datenweitergabe erlauben würde, ist nicht ersichtlich.