4/7 Hingegen ist für die Weitergabe von Daten natürlicher Personen im Zusammenhang mit aktiven Firmen vom Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes auszugehen (vgl. unten a). Erlaubt ist grundsätzlich auch die Weitergabe der Daten juristischer Personen. Dies sowohl bei Unternehmen, die aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschieden sind, wie auch bei jenen, die daran aktuell teilnehmen (vgl. unten b). a) Die Bearbeitung der Personendaten natürlicher Personen