8. Prüfung des Verstosses gegen datenschutzrechtliche Bearbeitungsgrundsätze bei der Datenweitergabe durch die Firma X Die Datenbearbeitung durch die Firma X ist in einigen Belangen nicht datenschutzkonform: Ein Verstoss gegen datenschutzrechtliche Bearbeitungsgrundsätze besteht dabei namentlich im Zusammenhang mit der Weitergabe der Personendaten von natürlichen Personen, insoweit diese natürlichen Personen in keiner Verbindung mehr zu einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person stehen bzw. wenn die juristische Person gar nicht mehr existiert (vgl. unten a).