Ausserhalb von bleibt eine schweizweite, selektive Suche – bezogen auf natürliche Personen – im staatlichen Informationsangebot ohne Resultat. Obwohl der Staat bei der Bearbeitung von Handelsregisterdaten dem Datenschutzgesetz nicht unterstellt ist, schützt das beschriebene Vorgehen die Datenschutzinteressen der betroffenen Personen: Der Staat stellt sicher, dass die wirtschaftliche Entflechtung natürlicher Personen von einem Unternehmen nach einer bestimmten Zeit auch auf der Ebene der Handelsregisterdaten durchschlägt.