Die datenschutzrechtliche Problemlage durch die Übersteigerung des staatlichen Informationsangebots durch Privatpersonen steht in einem engen Zusammenhang mit den Möglichkeiten der elektronischen Datenbearbeitung: Nachdem es technisch möglich ist, die im Rahmen der Online-Publikation des SHAB () verfügbaren Daten laufend und gesamthaft zu speichern, können auf privater Basis ohne Weiteres Informationen zusammen getragen werden, die dem Umfang nach über die aktuellen Handelsregistereinträge hinaus gehen. Da mit Blick auf den Zweck des Handelsregisters nur die aktuell im Handelsregister eingetragenen