Auf der Basis unserer Erörterung der Rechtslage vom 27. März 2007 wiederholen wir die Hinweise für eine datenschutzkonforme Bearbeitung von Handelsregisterdaten durch die Firma X im Rahmen einer Empfehlung im Sinne von Artikel 29 DSG. Die Voraussetzungen für eine Empfehlung im Sinne dieser Bestimmung sind gegeben. Die Bearbeitungsmethoden sind geeignet, die Persönlichkeit einer grösseren Anzahl von Personen zu verletzen (Art. 29 Abs. 1 lit. a DSG).