Beanstandet wurde namentlich, dass die Firma X Personendaten auch dann nicht löscht, wenn sich die betroffene Person ausdrücklich gegen deren Publikation im Internet ausgesprochen hatte. Bei der Prüfung der Rechtslage hat sich gezeigt, dass dies nicht das einzige Datenschutzproblem ist. Der seit dem Jahr 2005 bestehende Kontakt zwischen unserer Behörde und der Firma X hat bislang nicht zur Folge gehabt, dass die unsererseits angemeldeten Bedenken umfassend ausgeräumt worden sind. Nach einer ausführlichen schriftlichen Erörterung der Rechtslage unsererseits (Schreiben vom 27. März 2007) hält die Firma X im Wesentlichen an ihrem Standpunkt fest.