Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest: Die Firma X publiziert im Internet Handelsregisterdaten sowohl von Unternehmen, die aktuell am Wirtschaftsleben teilnehmen, wie auch von jenen, die aus diesem Kreislauf zwischenzeitlich ausgeschieden sind. Die Daten werden ohne Einwilligung der betroffenen Personen publiziert. Diese Datenbearbeitung wurde uns gegenüber seitens betroffener Personen wiederholt kritisiert. Beanstandet wurde namentlich, dass die Firma X Personendaten auch dann nicht löscht, wenn sich die betroffene Person ausdrücklich gegen deren Publikation im Internet ausgesprochen hatte.