Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass aus Sicht von CSS keine vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden. Die CSS wird daher aufgefordert, den Kontrollbericht und die Empfehlung auf solche vertraulichen Inhalte hin zu überprüfen und dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen entsprechend schriftliche Rückmeldung zu erstatten.