Gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG wird der EDÖB daher den vorliegenden Kontrollbericht sowie die daraus resultierende Empfehlung betreffend der Organisation des AVD bei der CSS in einer angepassten Version der Öffentlichkeit zugänglich machen und diese Dokumente auf seiner Website (www.edoeb.admin.ch) publizieren. Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass aus Sicht von CSS keine vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden.