Er muss direkt der Geschäftsleitung unterstellt werden. Seine Unabhängigkeit ist auch dadurch zu stärken, dass er nicht gleichzeitig mit Aufgaben eines Gesellschaftsarztes für den Bereich des VVG belastet wird. Eine Stärkung seiner Stellung kann auch durch Datenschutzaudits erfolgen. 10.2. Verfahren und weiteres Vorgehen