Nach den Presseberichten und der Sachverhaltsabklärung des EDÖB hat die CSS unverzüglich die notwendigen organisatorischen wie technischen Massnahmen getroffen und durch eine sofortige interne Analyse selbst Massnahmen zur Verbesserungen vorgenommen. Die CSS behauptet, dass zu keinem Zeitpunkt die hohe Zahl von 400 CSS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das elektronische System „Anfragebewirtschaftung vertrauensärztlicher Dienst“ (AVD) Zugriff hatten, sondern lediglich rund 150 Personen. Ob allerdings auch nicht Zugriffsberechtigte Zugang zum sensiblen Bereich des VAD hatten (vgl. oben Ziffer 2), ist im Rahmen des vom BAG angehobenen Strafverfahrens abzuklären.