Gemäss Bericht sollen nach der Zusammenführung der Service Center Luzern und Zü- 19/23 rich (wann?) sämtliche Ablehnungsentscheide ausschliesslich durch medizinische Experten, welche Zugriff zum Bereich Control verfügen, formuliert werden. Empfehlung des EDÖB: Bis zur Zusammenführung der Service Center Luzern und Zürich dürfen bei Ablehnungsentscheiden keine sensitiven Informationen über Versicherte Personen zugänglich gemacht werden, die lediglich über die Berechtigung Basic verfügen. 8.5.3. Bereich Control Beurteilung aus Sicht des EDÖB: