8.5.2. Bereich Basic Beurteilung aus Sicht des EDÖB Im Bereich Basic ist mit grösster Sorgfalt darauf zu achten, dass in den Textfeldern des Vorschlags oder der Empfehlung keine Angaben über den Versicherten gemacht werden, die den vertrauensärztlichen Bereich nicht verlassen dürften. Im internen Revisionsbericht wird festgehalten, dass die Empfehlungsbegründung, insbesondere bei Ablehnungen, sensitive Informationen über Versicherte beinhalten kann. Gemäss Bericht sollen nach der Zusammenführung der Service Center Luzern und Zü- 19/23 rich (wann?)