Der L-VAD ist gemäss Stellenbeschreibung direkt dem Leiter Geschäftsbereich Leistung unterstellt. Eine andere Unterstellung des L-VAD drängt sich allein schon im Hinblick auf dessen unabdingliche Unabhängigkeit förmlich auf. Empfehlung des EDÖB: Der L-VAD ist direkt der Geschäftsleitung als Stabstelle beizuordnen. 8.5. Berechtigungskonzept 8.5.1. Bereich Medical Beim bestehenden Berechtigungskonzept ist der Bereich Medical als unbedenklich zu bewerten. Auf diesen Bereich haben lediglich der Leiter des VAD, die Vertrauensärzte und die VertrauensarztassistentInnen Zugriff (24 Personen). Beurteilung aus Sicht des EDÖB: Keine Verbesserungen notwendig.