Der VAD der CSS kommt nicht nur in der Grundversicherung (KVG) zum Einsatz sondern wird auch für Fälle im Bereiche der Zusatzversicherungen (VVG) als gesellschaftsärztlicher Dienst beigezogen. Während der Vertrauensarzt im Bereiche des KVG gegenüber der Versicherung seine Unabhängigkeit zu bewahren hat, geniesst er als Gesellschaftsarzt im Bereiche des VVG diesen Status nicht. Es besteht die Gefahr, dass der VAD sein Wissen aus der obligatorischen Versicherung wegen des Unterstellungsverhältnisses im VVG-Bereich der Versicherung nicht vorenthalten kann.