Eine höhere Sicherheit vor unbeabsichtigt neugierigen Blicken wie vor Missbrauch kann nur durch eine konsequente räumliche Abtrennung des VAD-Bereichs erzielt werden. Dem vertrauensärztlichen Dienst müssen die notwendigen eigenen Räumlichkeiten und Infrastrukturmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgestaltung hat so zu erfolgen, dass die Daten des VAD gegenüber der Versicherung und gegenüber Dritten stets vertraulich gehalten werden können. 18/23 8.3. Der Vertrauensärztliche Dienst (VAD) Beurteilung aus Sicht des EDÖB: