Ebenso in ihrem Interesse liegt allerdings eine effektivere Wirtschaftlichkeitsprüfung von Seiten der Versicherer, denn die medizinische Leistung kann nur anhand ausreichender Informationen überprüft werden. Auch die Versicherten profitieren davon, wenn die Leistungserbringer die Qualität und Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen verbessern und die Versicherer gleichzeitig ihre internen Abläufe rationalisieren.“7 Soweit die Zuständigkeit des EDÖB gegeben ist, greift er im Rahmen seiner Ressourcen ein, wenn er den Datenschutz und die Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung schwerwiegend verletzt sieht.