Anlässlich des Augenscheins wurde dem EDÖB anhand eines Reha-Gesuches das Vorgehen erläutert. Vorab wird stets die Versicherungsdeckung des Gesuchstellers geprüft. Es folgt eine medizinische Beurteilung. Nach eingehender Begründung hat die medizinische Expertin schliesslich empfohlen, das Gesuch gutzuheissen.