Wer als Patient oder versicherte Person darauf Wert legt, dass seine Unterlagen nur dem VA oder dem VAD ausgehändigt werden, muss dies auf dem Umschlag ausdrücklich vermerken. Bei seiner medizinischen Beurteilung hat der VA eine Prüfung zum Krankheitswert und zu Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit sowie Wirksamkeit (nachfolgend WZW) vorzunehmen. Zu prüfen ist dabei primär, ob die vorgesehene Behandlung wirksam und zweckmässig ist. Die WZW ist vom Gesetzgeber wie der Rechtssprechung vorgegeben. Fallbezogene Besprechungen erfolgen stets zwischen dem VA und der VA-Assistenz oder dem VA und einem MedEx, nicht aber zwischen dem VA und einem Sachbearbeiter der Administration.