Die VA und VA-Assistenten Muss die Empfehlung mittelschwerer Fälle dem externen Antragsteller (i.d.R. ein Leistungserbringer) kommuniziert werden, erfolgt die Unterschrift durch einen VA. Der Entscheid erfolgt durch die CSS Administration. Da der VA nur befugt ist, Empfehlungen abzugeben, werden Leistungserbringer wie Versicherte überwiegend direkt durch die Administration informiert. Ein direkter Kontakt zwischen VA und Leistungserbringer beschränkt sich auf Empfehlungen.