In der ohnehin kleinen Gruppe der MedEX sind zusätzlich „Spezialisten“ integriert, die von der Sache her ein medizinisches Urteil abgeben können. Diese sind auch zuständig für die Korrespondenz bei Ablehnung mit medizinisch-administrativen Begründungen. Sie haben eine separate Datenschutzvereinbarung unterschrieben. Bei nicht standardisierten Abklärungen in Leistungsfragen bei Leistungserbringern stehen sie mit ihren Spezialkenntnissen den Sachbearbeitern im Service Center zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass die CSS die Kostengutsprache und die Leistungsentscheide innerhalb der sachgerechten Frist und damit auch innerhalb der gesetzlichen Frist vollziehen kann.