Der MedEx ist für die Empfehlung leichter Fälle verantwortlich, die nach Art. 42 Abs. 4 und 5 KVG direkt an den Versicherer gelangen. In diesen leichten Fällen ist weder eine Begründung für die Zustellung an den VAD ersichtlich noch wurde eine solche vom Versicherten verlangt.