Für die Funktion als Gesellschaftsarzt gibt es keine separate Stellenbeschreibung. Die Stellung des L-VAD als Kader oder als Mitglied der Direktion hat gemäss CSS keinen Einfluss auf die Budgetfragen des VAD oder Vorgaben für Leistungseinsparungen. Kader- und Direktionsmitglieder haben einen gewissen Informationsvorsprung gegenüber anderen Mitarbeitern der CSS. Ebenfalls ist die Arbeitszeit anders geregelt. Der L-VAD ist gemäss Stellenbeschreibung zuständig für den Ablauf im VAD und zwischen Versicherten, Leistungserbringern und den zuständigen Mitarbeitern der Administration CSS.