Absender sind mehrheitlich Ärzte. Für die Weiterleitung solcher Briefe an den VAD bestehen mündliche Richtlinien. Gemäss Art. 33 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG, SR 830.1) unterstehen alle Mitarbeiter der CSS der Schweigepflicht. Sie haben ein entsprechendes Formular zu unterschreiben.