Für den Bereich VVG besteht ein AVD-Zugriff auf dem Niveau Control, aber ohne Einsicht in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Mitarbeiter, die nur im VVG arbeiten, haben keinen Zugriff auf VAD-Daten von nur OKP-Versicherten. Falls der Versicherte nur das KVG bei der CSS hat, wird bei Anfragen des VVG-Versicherers eine Vollmacht der versicherten Person verlangt. Einen Zugriff auf die Berechtigungsstufe Basic reicht nicht, da die Mitarbeiter Empfehlungen machen müssen (vgl. auch die Kapitel Berechtigungsstufen und Zugriffsberechtigungen).