90% der Anfragen betreffen die Leistung und somit den KVG Bereich. 10% der Anfragen betreffen das Taggeld und die Antragsgeschäfte und somit nur den VVG Bereich. In Bezug auf die logische Trennung von KVG und VVG ist gemäss CSS zu bemerken, dass die meisten Versicherten der CSS beide Versicherungsarten bei der CSS abgeschlossen haben. Die Leistungserbringer stellen keine getrennten Kostengutsprachegesuche oder Rechnungen etc. zu. Eine Trennung dieser Bereiche wäre unverhältnismässig und für die Versicherten unverständlich. Es sind keine Fälle bekannt, in denen ein Versicherter eine getrennte Rechnungsstellung beim Leistungserbringer verlangt hätte.