5.3. Sachverhaltsfeststellung Die durch den EDÖB erstellte Sachverhaltsfeststellung stützt sich auf die vor Ort gewonnenen Erkenntnisse sowie auf die von der CSS zugestellten Dokumente ab. Am 6. Dezember 2006 wurde sie dem VAD zur Stellungnahme zugestellt. Mit Korrekturen und Ergänzungen hat sie dieser am 3. Januar 2007 zurückgesandt. Die anschliessend bereinigte Version wurde dem VAD am 15. Januar 2007 zur erneuten Einsicht zugestellt. Der VAD hat sie mit letzten Korrekturen am 24. Januar 2007 zurückgeschickt. Sie flossen in die definitive Sachverhaltsfeststellung ein, welche dem EDÖB u.a. als Grundlage für vorliegenden Bericht dient.