Im Rahmen der Sachverhaltsabklärung wurden sodann durch den EDÖB umfangreiche Dokumente über Organisation und interne Datenflüsse eingeholt. Anlässlich eines Augenscheins bei der CSS konnten die Räumlichkeiten und die Zugangskontrolle begutachtet sowie ausstehende Fragen in Bezug auf den VAD vor Ort geklärt werden. 4/23 Die daraus resultierende Sachverhaltsfeststellung des EDÖB wurde von der CSS bestätigt und in bereinigter Form verfasst (24.1.2007). Ergänzend wurde von Anfang an eine enge Zusammenarbeit mit dem BAG angestrebt und gepflegt.